Vorsorge - Drei Schichten Modell
 

Von der Säulenvorsorge zur Schichtvorsorge

Das bekannte 3-Säulen-Modell wird künftig durch ein 3-Schichten-Modell ersetzt.

Mit dem seit diesem Jahr gültigen Alterseinkünftegesetz hat der Staat die Besteuerung und Förderung von Alterseinkünften neu geregelt. Eingeleitet wird damit der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Einkünfte im Alter. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Altersvorsorge Schritt für Schritt steuerfrei gestellt. Welche Vorsorgeformen in welche Schicht fallen, veranschaulicht das Drei-Schichten-Modell. 
 

I. Schicht Besonders unterstützt der Staat die so genannte Basisversorgung, zu der neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine private Leibrentenversicherung zählt. Diese neue so genannte Basisrente ist eine steuerlich geförderte private Vorsorge, die frühestens mit 60 Jahren und nur als monatliche Rente in Anspruch genommen werden darf. 
   
II. Schicht In der zweiten Schicht gibt es die Zulagen-Rente  und die betriebliche Altersvorsorge; beide wieder mit staatlicher Förderung. 
   
III Schicht Zu den Vorsorgeprodukten der dritten Schicht schließlich gehören zum Beispiel die private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder die Kapitallebensversicherung. Hier wird nicht die Beitragszahlung gefördert; statt dessen wird die Auszahlung steuerlich begünstigt

Generell gilt: Bei den Produkten der dritten Schicht gibt es deutlich weniger Einschränkungen als für die Produkte der ersten beiden Schichten. Deshalb eignen sie sich besonders für denjenigen, der Wert auf eine flexible und individuelle Vorsorge legt.

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