Vorsorge - Drei Schichten Modell
Von der
Säulenvorsorge zur Schichtvorsorge
 |
Das bekannte
3-Säulen-Modell wird künftig durch ein 3-Schichten-Modell ersetzt.
Mit dem seit diesem Jahr gültigen Alterseinkünftegesetz hat der Staat die
Besteuerung und Förderung von Alterseinkünften neu geregelt. Eingeleitet
wird damit der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Einkünfte im
Alter. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Altersvorsorge Schritt für
Schritt steuerfrei gestellt. Welche Vorsorgeformen in welche Schicht
fallen, veranschaulicht das Drei-Schichten-Modell.
I.
Schicht |
Besonders unterstützt der Staat die so genannte Basisversorgung, zu
der neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine private
Leibrentenversicherung zählt. Diese neue so genannte Basisrente ist
eine steuerlich geförderte private Vorsorge, die frühestens
mit 60 Jahren und nur als monatliche Rente in Anspruch
genommen werden darf. |
|
|
II.
Schicht |
In der zweiten Schicht gibt es die Zulagen-Rente und die
betriebliche Altersvorsorge; beide wieder mit staatlicher
Förderung. |
|
|
III
Schicht |
Zu den Vorsorgeprodukten der dritten Schicht schließlich gehören zum
Beispiel die private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder
die Kapitallebensversicherung. Hier wird nicht die Beitragszahlung
gefördert; statt dessen wird die Auszahlung steuerlich begünstigt. |
Generell gilt: Bei den Produkten der dritten Schicht gibt es
deutlich weniger Einschränkungen als für die Produkte der ersten
beiden Schichten. Deshalb eignen sie sich besonders für denjenigen, der
Wert auf eine flexible und individuelle Vorsorge legt.
Fragen Sie uns!
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, Risiken und Chancen , die sich
aus dieser Umstellung ergeben haben!
|